Allgemeine Geschäftsbedingungen der Baurenta UG für die Vermietung von Baumaschinen und Zubehör

(Stand: 01.05.2023 – Unternehmen B2B)

Baurenta UG, Obermarkstr. 71a, 44267 Dortmund – https://baurenta.de

1. Allgemeines – Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Mietvertragsbedingungen der Baurenta UG gelten für alle Angebote und Mietverträge zur Vermietung von Baumaschinen, Hebe- und Flurförderzeugen, Industriemaschinen, Baugeräten, Kraftfahrzeugen und Bauequipment jeglicher Art. Mietvertragsbedingungen des Mieters wird ausdrücklich widersprochen. Zusätzliche, ergänzende AGB können für spezielle Mietgegenstände (z.B. Container, Kräne) gelten. Diese Bedingungen gelten auch für künftige Verträge. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang und bedürfen der Bestätigung durch die Baurenta UG in Textform. Alle Mietangebote sind freibleibend. Für die Auswahl der Geräte ist der Mieter selbst verantwortlich. Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gemäß § 310 BGB.

2. Rechte und Pflichten von Vermieter und Mieter

Baurenta UG verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand für die vereinbarte Mietzeit in Miete zu überlassen. Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand nur bestimmungsgemäß einzusetzen, Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzbestimmungen einzuhalten, Bedienungshinweise zu beachten, die Miete fristgerecht zu zahlen, den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln und bei Ablauf der Mietzeit gesäubert und vollgetankt zurückzugeben. Reparaturen oder Veränderungen am Mietgegenstand ohne Zustimmung sind unzulässig. Der Einsatzort ist auf Anfrage mitzuteilen; Auslandseinsatz nur mit schriftlicher Erlaubnis.

3. Überlassung, Verzug

Baurenta UG überlässt den Mietgegenstand in betriebsfähigem Zustand. Übergabe erfolgt mit Protokoll, in dem der Mieter Mängel anzugeben hat. Bei Verzögerung der Übergabe kann der Mieter Schadensersatz verlangen (begrenzt auf den Tagesmietpreis), nach Fristsetzung auch kündigen. Baurenta UG kann ersatzweise ein gleichwertiges Gerät stellen.

4. Mängel

Der Mieter darf den Mietgegenstand vorab besichtigen. Erkennbare Mängel sind unverzüglich anzuzeigen. Baurenta UG beseitigt rechtzeitig gerügte Mängel oder stellt Ersatz. Bei wesentlicher Beeinträchtigung wird die Miete gemindert. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, kann der Mieter kündigen.

5. Haftung des Vermieters

Baurenta UG haftet nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Personenschäden oder nach Produkthaftungsgesetz. Eine weitergehende Haftung, auch verschuldensunabhängig (§ 536a BGB), ist ausgeschlossen.

6. Mietpreis und Zahlung

Die Miete gilt für 8 Std./Tag, 5 Tage/Woche. Mehrstunden und Wochenendarbeiten sind anzuzeigen und werden zusätzlich berechnet. Nebenkosten wie Transport, Reinigung, Betriebsmittel sind gesondert zu zahlen. Alle Preise zzgl. MwSt. Vorauszahlung und Kaution können verlangt werden. Aufrechnung nur mit unbestrittenen Forderungen möglich.

7. Stillliegeklausel

Ruhen die Arbeiten unverschuldet über 10 Tage (z.B. durch Frost, Hochwasser, Streik), gilt ab dem 11. Tag Stillliegezeit. Die Mietdauer verlängert sich entsprechend, der Mieter zahlt 75 % der Miete.

8. Unterhaltspflichten des Mieters

Der Mieter muss den Mietgegenstand pflegen, vor Überbeanspruchung schützen, Betriebsstoffe kontrollieren und notwendige Inspektionen ankündigen. Inspektionen/Instandsetzungen erfolgen durch Baurenta UG oder autorisierte Werkstätten. Stillstand befreit nicht von Mietzahlung.

9. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für Schäden, Verlust oder Diebstahl. Haftung kann durch Maschinenbruchpauschale auf einen Selbstbehalt reduziert werden (1.000–7.500 € je nach Gerätewert). Bei Diebstahl beträgt der Selbstbehalt 25 % des Listenwertes, mindestens 1.000 €. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet der Mieter voll. Schäden durch falschen Gebrauch (z.B. Abbrucharbeiten, Chemikalienkontakt) sind voll zu ersetzen. Bearbeitungsgebühr pro Schadensfall: 30–150 €.

10. Vermietung mit Bedienpersonal

Das Personal darf nur für Bedienung eingesetzt werden. Mieter darf keine Weisungen entgegen Vertragszweck erteilen. Baurenta UG haftet nur für Auswahlverschulden beim Personal.

11. Rückgabe

Rückgabe ist anzumelden. Mietzeit endet mit ordnungsgemäßer Rücklieferung. Rückgabe muss betriebsfähig, gereinigt und vollgetankt erfolgen. Übergabeprotokoll ist zu erstellen. Rückgabe nur während Geschäftszeiten.

12. Verletzung der Unterhaltspflicht

Wird das Gerät mangelhaft zurückgegeben, trägt der Mieter Kosten der Instandsetzung und zahlt Miete bis zur Wiederherstellung.

13. Weitere Pflichten des Mieters

Keine Weitergabe oder Untervermietung ohne Genehmigung. Der Mieter muss Schutz gegen Diebstahl sicherstellen. Bei Unfällen ist sofort Meldung an Baurenta UG und ggf. Polizei zu machen. Der Mieter trägt Verantwortung für Eignung des Einsatzortes und notwendige Genehmigungen. Geräte ohne Kennzeichenpflicht dürfen nicht im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt werden.

14. Kündigung

Befristete Mietverträge sind nicht vorzeitig kündbar. Unbefristete Verträge können nach Mindestmietdauer mit Frist von 1 Tag (Tagesmiete), 2 Tagen (Wochenmiete) oder 1 Woche (Monatsmiete) gekündigt werden. Baurenta UG darf fristlos kündigen bei Zahlungsverzug, unsachgemäßem Gebrauch oder Pflichtverletzungen.

15. Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dortmund, soweit zulässig.